Der aktuelle Lohnunterschied beträgt gemäss der schweizerischen Lohnstrukturerhebung (2020) 13.8%. Der Lohnunterschied ist illegal und läuft dem in der Bundesverfassung festgehaltenen Gleichstellungsgesetz zuwider.
Das Datum des Equal Pay Day ändert von Jahr zu Jahr, denn es verdeutlicht den Lohnunterschied. Wenn nämlich ein Mann ab dem 1. Januar 2024 sein Gehalt bekommt, muss eine Frau 13.8% gratis arbeiten, bis auch sie Lohn bekommt… also bis zum 17. Februar 2024.
Wie jedes Jahr setzen wir dabei wiederum einen Schwerpunkt:
Im Jahr 2024 finden mehrere Abstimmungen statt, die Einfluss auf unsere Renten haben. Insbesondere die Abstimmung über die BVG-Reform betrifft uns Frauen.
Der Gender Pension Gap beträgt aktuell 32,8 % (Quelle: Bundesamt für Statistik) und ist u.a. eine direkte Folge der Lohndiskriminierung von Frauen. Auch andere strukturelle Benachteiligungen von Frauen im Arbeitsleben tragen dazu bei. Dazu gehören mangelnde und teure externe Kinderbetreuungsangebote, fehlender Elternurlaub und ein konservatives Rollenbild. Dies zeigt sich vor allem in der 2. Säule, wo der Gender Pension Gap mit 63 % am grössten ist.
Noch immer sind es die Frauen, die den grössten Anteil an Betreuungsarbeit leisten und als Folge auch mehrheitlich Teilzeit arbeiten. Ausserdem sind es vor allem die sogenannten Frauenberufe, die von generell tiefen Löhnen betroffen sind. Diese Tatsachen beeinflussen die Renten aus der 2. Säule, auch weil Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug diese weiter schmälern. Mit der BVG-Reform sollen diese Auswirkungen gemildert werden.
Strukturelle Benachteiligungen müssen wir alle zusammen aus der Welt schaffen, indem wir Einfluss auf die Politik nehmen, unsere Rollenbilder in der Gesellschaft verändern und unsere Entscheidungen mit Bedacht treffen, denn auch diese beeinflussen, wie wir im Alter leben. Leider ist gerade jungen Frauen oft nicht bewusst, dass sie die Weichen spätestens bei der Familiengründung und dem oft damit verbundenen (Teil)Rückzug aus dem Arbeitsleben stellen.